Bereitstellungszinsen können im Zusammenhang mit Baufinanzierungen fällig werden. Denn nicht immer rufen Kreditnehmer die komplette Kreditsumme auf einen Schlag zu Beginn des Hausbaus ab. Ist der Darlehensvertrag zu diesem Zeitpunkt aber bereits unterzeichnet, erhebt die Bank eine Gebühr für den abrufbereiten Kredit. Das eigene Darlehen kann sich hierdurch erheblich verteuern. Wann Bereitstellungszinsen anfallen und wie sie verhindert werden können, zeigt der folgende Ratgeber.
Warum fallen Bereitstellungszinsen an?
Beim Hausbau wird in der Regel nicht der komplette Baubetrag auf einmal, sondern Teilzahlungen fällig. Begründet ist das darin, dass verschiedene Dienstleister wie etwa das Bauunternehmer, Handwerker oder Elektriker zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezahlt werden. Folglich benötigt ein Kreditnehmer nicht die komplette Summe für seinen Hypothekarkredit auf einmal, sondern immer nur Teile. Aber: Hierfür fallen weniger Zinsen an, als wenn der komplette Kreditbetrag auf einmal abgebucht wird.
Was für Kreditnehmer gut ist, stellt für die Bank ein Verlustgeschäft dar. Denn diese muss bereits den kompletten Kreditbetrag bereithalten, wenn der Darlehensvertrag unterschrieben wurde. Ausgeglichen wird dieser Verlust häufig durch Bereitstellungszinsen. Diese fallen an, wenn der Kreditvertrag bereits gültig, das Darlehen aber noch nicht vollständig ausbezahlt ist. Auch wenn sich der komplette Bau um einige Wochen oder Monate verzögert, müssen Kreditnehmer mit Bereitstellungszinsen rechnen.
Ab wann und in welcher Höhe müssen Bereitstellungszinsen bezahlt werden?
Grundsätzlich existiert keine gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Insofern vereinbaren Bank und Kreditnehmer, wann es zur Zahlung von Bereitstellungszinsen kommt. Gängige Regelungen sehen wie folgt aus:
- Zunächst eine zinsfreie Bereitstellungszeit zwischen einem Monat und zwei Jahren.
- Anschließend Erhebung eines Zinses von ca. 0,25 Prozent pro Monat.
- Bereitstellungszinsen werden solange erhoben, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist.
Einige Kreditinstitute verlängern die bereitstellungsfreie Zeit gegen einen Aufpreis, andere Kreditinstitute weichen nicht vom Kreditvertrag ab. Auch die Zinshöhe kann sich von Bank zu Bank unterscheiden, wobei 0,25 Prozent pro Monat den Regelsatz darstellen.
Beispiel zur Höhe der Bereitstellungszinsen
Auf den ersten Blick mag die Höhe der Bereitstellungszinsen von lediglich 0,25 Prozent pro Monat gering erscheinen. Doch schon wenn der Satz nur wenige Monate bezahlt werden muss, ergeben sich häufig starke Unterschiede zwischen zwei Darlehen. Die Baufinanzierung kann so deutlich teurer werden, als ursprünglich geplant.
Wie stark die Differenz ausfällt, soll im Folgenden anhand eines kurzen Beispiels erläutert werden. Folgende Kreditaufnahmen seien betrachtet:
Darlehen 1 | Darlehen 2 | |
Kreditsumme | 150.000 Euro | 150.000 Euro |
Sollzins | 2,1 Prozent | 2,0 Prozent |
Auszahlung des kompletten Darlehens nach | 12 Monaten | 12 Monaten |
Bereitstellungszins | 0,25 Prozent pro Monat | 0,25 Prozent pro Monat |
Bereitstellungszinsfreie Zeit | 12 Monate | 3 Monate |
Tilgungsrate | 833,33 Euro | 833,33 Euro |
Tilgungsdauer | 15 Jahre | 15 Jahre |
Zunächst seien die Gesamtkosten für die Darlehen ohne Bereitstellungszinsen betrachtet. Darlehen 1 ist hierbei etwas teurer, was an der verlängerten bereitstellungsfreien Zeit liegt. Diese lässt sich die Bank entsprechend über einen höheren Sollzins honorieren. Insgesamt muss der Kreditnehmer über die Laufzeit von 15 Jahren 23.756,25 Euro an Zinsen an die Bank entrichten. Bei Darlehen 2 sind es lediglich 22.625,09 Euro.
Bei Berücksichtigung der Bereitstellungszinsen kehrt sich das Ergebnis allerdings um. Im Falle des ersten Darlehens ruft der Kreditnehmer die Kreditsumme komplett innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ab. Beim zweiten Kredit müssen hingegen neun Monate lang Zinsen für die Bereitstellung bezahlt werden. Pro Monat ergibt sich ein Wert von 150.000 Euro * 0,25% = 375 Euro, für neun Monate sind es entsprechend 3.375 Euro. Dadurch liegt der Gesamtaufwand jetzt bei 26.000,09 Euro und damit um 2.243,83 höher als beim ersten Kredit.
Bereitstellungszinsen umgehen oder vermeiden
Das aufgeführte Beispiel soll verdeutlichen, wie stark Bereitstellungszinsen die Entscheidung für oder gegen einen Kreditanbieter beeinflussen können. Generell gilt es, den Zins so gut wie möglich zu vermeiden. Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten an:
- Festgeldkonto
Bei einigen Banken ist es möglich, die Kreditsumme während der Phase der Bereitstellung auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto zu parken. Auch in Zeiten niedriger Zinsen lassen sich die entstandenen Bereitstellungszinsen so durch den Zinsertrag aus der Geldanlage egalisieren. - Bereitstellungszinsfreie Zeit
Die Zeitspanne sollte – gerade wenn Planungsunsicherheit besteht – so lange wie möglich ausgehandelt werden. Gängig sind Werte von 12 Monaten, wobei bei einigen Banken auf Nachfrage auch 15 Monate möglich sind. - Planung
Äußerst effizient ist es, wenn die komplette Finanzierung bereits im Vorhinein mit dem Bauunternehmen abgesprochen wird. Zwar kann es hinterher immer noch zu Verzögerungen kommen, diese sind aber deutlich unwahrscheinlicher.
Fazit: Bereitstellungszinsen sorgen für eine Verteuerung des Darlehens
Bei der Baufinanzierung müssen Kreditnehmer in der Regel Teilzahlungen leisten, weil unterschiedliche Dienstleister zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezahlt werden müssen. In der Zwischenzeit steht das Darlehen aber trotzdem zum Abruf bereit, wofür die Banken entsprechend Bereitstellungszinsen erheben. Deren Höhe liegt bei rund 0,25 Prozent pro Monat, was den Hypothekarkredit stark verteuern kann. Vermeiden lassen sich die Zahlungen insbesondere dadurch, dass möglichst lange bereitstellungszinsfreie Phasen mit dem Kreditinstitut vereinbart werden. Aber auch eine strukturierte Planung des Bauvorhabens hilft dabei, die Kosten für die Bereitstellung auf ein Minimum zu reduzieren.