Wohnbaupaket 2024/2025 für Österreich im Detail: Kredite um 1,5%, Abschaffung von Grundbuch-Gebühr, 1 Mrd. für gemeinnützigen Wohnbau, uvm.

Wohn- und Eigentumsoffensive der Bundesregierung in Österreich - Wohnbaupackt 2024

Die österreichische Bundesregierung hat ein bedeutendes Wohnbaupaket vorgestellt, um dem prognostizierten Rückgang in der Bauwirtschaft entgegenzuwirken und die Wohnsituation im Land zu verbessern. Bei einem Pressetermin in Wien Floridsdorf am 27. Februar 2024 erläuterten Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Vertreter des Österreichischen Verbands Gemeinnütziger Bauvereinigungen das neue Maßnahmenpaket.

Angst vor Wohnungsmangel und Verteuerung von Wohnraum

Experten warnen vor einem bevorstehenden Rückgang der Bautätigkeit, der nicht nur Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, sondern auch die gesamtösterreichische Wirtschaft bedrohen könnte. Ein Mangel an neuem Wohnraum in den nächsten Jahren würde zudem mittel- bis langfristige wirtschaftliche Probleme, wie eine zunehmende Inflation, verursachen.

1 Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau

Das von der Bundesregierung geschnürte Paket zielt darauf ab, die Bautätigkeit insbesondere im Bereich des ökologischen und qualitativ hochwertigen Wohnbaus zu steigern. Es sollen leistbare Miet- und Eigentumswohnungen entstehen, die der Bauwirtschaft durch die derzeitige Krise helfen. Das Paket ermöglicht die Realisierung von etwa 20.000 neuen Wohnungen und die Sanierung von rund 5.000 Bestandswohnungen, was Wohnraum für rund 44.000 Menschen schafft.

Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die Bereitstellung von 1 Milliarde Euro für den gemeinnützigen Wohnbausektor. Diese Förderung soll nicht nur den Bau von Wohnungen unterstützen, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft leisten, indem Investitionen in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro für Wohnraum ausgelöst und 40.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

Leerstandsabgabe droht für Eigentümer, die nicht vermieten

Weitere Maßnahmen beinhalten die Förderung von Sanierungsprojekten und die Einführung einer Leerstandsabgabe durch die Länder, um die Mobilisierung von Wohnraum zu fördern und Spekulationen entgegenzuwirken. Mit diesen Schritten will die Regierung den Bodenverbrauch reduzieren und die Versiegelung wertvoller Böden verhindern, indem bereits geplante oder baureife Projekte priorisiert werden.

Auch privater Wohnbau für erste Wohnung oder Eigenheim soll gefördert werden

 

„Wir schaffen insgesamt 25.000 neue oder sanierte Wohneinheiten, davon 10.000 im Eigentum. Darüber hinaus erleichtern wir den Zugang zu günstigen Wohnbaudarlehen für die Menschen, die sich ihr erstes Eigenheim schaffen wollen. Das ist auch Teil meines „Österreichplans“, mit dem wir die Eigentumsquote bis 2030 von 48% auf 60% steigern wollen. Eigentum muss wieder leistbar werden, denn das schafft Sicherheit und Unabhängigkeit und ist auch wichtiger Teil einer Altersvorsorge.“ Bundeskanlzer Karl Nehammer

Alle geplanten Maßnahmen zur Wohn- und Eigentumsoffensive der Bundesregierung

1 Milliarde für Gemeinnützigen Sektor – Zweckzuschuss an die Länder für den gemeinnützigen Sektor

  • 220 Mio. Euro für Sanierungen (Kompensation für Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag)
  • Förderung von Neubau im mehrgeschossigen bzw. verdichteten Wohnbau (eingeschossige Reihenhäuser sind nicht förderbar)
  • Berechtigungskreis: Gemeinnützige Bauvereinigungen und gewerbliche Bauträger im geförderten Wohnbau – mit langfristiger 50-Jahre-Bindung an günstige Miete
  • 390 Millionen Euro für neu gebaute Mietwohnungen (2024: 25%, 2025: 50%, 2026: 25%)
  • 390 Millionen Euro für neu gebaute Eigentumswohnungen (inkl. Miete mit Kaufoption) (2024: 25%, 2025: 50%, 2026: 25%)
  • Verteilung nach Bevölkerungsschlüssel
  • Die Spekulationsfristen werden von 15 auf 25 Jahre verlängert

Abschaffung von Nebengebühren für Grundbuch- und Pfandrechts-Eintragungen

  • Zeitlich befristet für 2024 und 2025
  • Bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in einem neu erworbenen Eigenheim sind die ersten 500.000 von Grundbuch- und Pfandrechtsgebühr befreit.
  • Obergrenze: 2 Millionen Euro
  • Entlastung bis zu 11.500 Euro pro Wohnbau-Projekt

Landesdarlehen mit 1,5% Maximalfixzins

  • Der Bund ermöglicht den Bundesländern bis zum Ende der FAG-Periode (Finanzausgleichsperiode) einen Finanzierungszugang für zusätzliche Landesdarlehen mit einem Zinssatz von max. 1,5% und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme
  • Zeitlicher Rahmen: bis zum Ende der FAG-Periode – Aktuell 2024-2028

Soziale Sicherheit durch Notfall-Förderungen

  • Aufstockung Wohnschirm um 60 Millionen Euro im Jahr 2024.

Was ist der Wohnschirm?
Der Wohnschirm hilft bei zu hohen Wohnkosten und kann Miet- oder Energieschulden übernehmen, wenn Notfälle wie z.B. Arbeitsplatz-Verlust oder Krankheit eintreten. Aber auch für Alleinerziehende oder Personen, die in den Ruhestand gehen und mit der Pension die Wohnkosten nicht mehr tragen können.

Fazit

Der Großteil der Summe geht in den sozialen Wohnbau und ist somit eher eine Subvention für die Baubranche, als wirklich eine Maßnahme für leistbaren Wohnraum und günstige Mieten. Die Bauträger könnten zwar die Kostenvorteile an Mieter weitergeben – aber wer weiß, ob dies dann auch tatsächlich geschieht – oder Baufirmen, etc. da lieber etwas aufschlagen, um selbst Profite zu machen.

Doch auch Personen aus der Mittelschicht in Österreich haben etwas vom Wohnbaupakt. Nebenkosten für den Kauf von Grundstücken oder Immobilien fallen für einige Zeit weg und auch der geförderte Landeskredit mit 1,50 % kann die monatliche Kreditrate deutlich senken.

Dennoch braucht es für die Finanzierung auch immer noch einen „normalen“ Immobilienkredit. Wir empfehlen hier schon vorab über unseren Immobilienkredit-Rechner eine passende Finanzierung zu finden, um bereit zu sein, wenn man ein passendes Objekt findet. Die Finanzierungsberater kennen sich auch mit Förderungen aus und können hier ergänzend beraten.

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1 Kommentar zu „Wohnbaupaket 2024/2025 für Österreich im Detail: Kredite um 1,5%, Abschaffung von Grundbuch-Gebühr, 1 Mrd. für gemeinnützigen Wohnbau, uvm.“

  1. Hallo,
    was soll das neue Maßnahmenpaket bringen, wenn ich dieses Jahr eine jetzt im Bau befindliche Wohnung kaufe, gelten die Wohnbauförderkriterien, welche die Baugenossenschaft vor Baubeginn 2023 erhalten hat und da liegt Hund begraben. Die Zinsen für den Wohnbauförderkredit wurden bei Beantragung auf 3,7 % festgelegt – das ist teurer als wenn ich jetzt eine Baufinanzierung am Freien Markt abschließe und den Wegfall von der Grundbuch und Pfaneintragungsgebühr gibt es bei jetzigem Kauf der Immobilie auch nicht. Das ist doch jetzt keine echte Wohnraumförderung für den Käufer, wenn man sich jetzt etwas kauft, sondern eher eine Bestrafung, wenn man jetzt etwas kauft, was bereits im Bau ist, damit gehen die unverkauften Wohnungen doch auch nicht weg und die gemeinnützigen Träger bauen dann doch auch nichts Neues. Worin liegt da bitte der Sinn?

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