Zugang zu Immobilienkrediten wieder leichter – „KIM-Verordnung“ werden die Zähne gezogen

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Viele angehende Wohnungs-Käufer oder Hausbauer mussten seit August 2022 Angst vor der „KIM-V“ haben, der Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde  (FMA) und dem Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG).  Damit sollte das Bankensystem vor „systemischen Risiken“ in der Kreditvergabe geschützt werden, um so etwas wie die Immobilienblase 2008 in den USA zu vermeiden.

70 % weniger Wohnbaukredite – Aber nicht wegen KIM

Tatsächlich ging die Immobilienkredit-Vergabe daraufhin um bis zu 70 % zurück, doch das ist nicht unbedingt auf die KIM-Verordnung zurückzuführen. Zwar setzte sie ein Mindest-Eigenkapital, eine maximale Beleihungsquote der Immobilie, eine Raten-Höhe im Verhältnis zum Haushaltseinkommen und eine maximale Kreditlaufzeit voraus – allerdings bekamen die Banken ein Ausnahme-Kontingent, mit welchem auch ohne Einhaltung der Kriterien Kredite vergeben werden konnten.

Die FMSG meldete, dass Banken 2023 nicht einmal die Hälfte der Ausnahmekontingente ausgenützt hätten. Über 1 Milliarde Euro hätten Banken innerhalb der Ausnahme-Kontingente noch mehr an Krediten vergeben können.

Somit liegt der Rückgang nicht an der Verordnung, sondern an den hohen Marktzinsen sowie von Banken selbst definierten Risiko-Abwägungen ab.

Immobilienkredit-Vergaberichtlinien neu ab 1. Juli 2024

Viel hat sich nicht verändert. Lediglich die teils unterschiedlichen Ausnahme-Anteile für Kredite wurden vereinheitlicht und angehoben. Nun gilt, dass insgesamt 20 % aller Wohnbaukredite nicht den KIM-Anforderungen entsprechen müssen. Doch was bringt das, wenn selbst das niedrige Limit nicht ausgenützt wurde? Vielleicht ein Ansporn für Bankkunden, doch etwas mehr zu verhandeln und sich nicht von Regularien einschüchtern zu lassen!

Wer nicht in den Ausnahme-Topf fallen möchte, muss diese Parameter einhalten

  • Der geschätzte Wert der Immobilie dar maximal zu 90 % beliehen werden
  • Die Rückzahlungsrate darf 40 % des Haushaltseinkommens nicht überschreiten
  • Kredite dürfen auf maximal 35 Jahre abgeschlossen werden
  • Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 % betragen

Die simple 20 Prozent Ausnahme-Regel macht es Banken deutlich leichter und ist mit weniger Aufwand verbunden – sicher auch hilfreich in der Argumentation von Kunden. Auch das kürzlich vorgestellte Wohnbau-Paket mit geförderten Krediten und Zuschüssen könnte den Traum von den eigenen 4 Wänden hier einen Schritt näher bringen.

Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Immokredit

Wer die Diskussion nicht selbst mit den Bänkern führen und zudem den günstigsten Kredit am Markt finden möchte, für den empfehlen wir einen Finanzierungsberater wie z.B. Optifin. Dieser vergleicht Angebote verschiedener Banken und steht beratend zur Seite. Für Kunden ist dieser Service komplett kostenlos!

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