Der Zahlungsverzug beim Kredit kommt Kreditnehmer teuer zu stehen. Mahnspesen und Verzugszinsen können die Darlehenskosten schnell um einige hundert Euro erhöhen. Abhilfe kann ein frühzeitiges Gespräch mit der Bank oder eine Umschuldung in ein günstigeres Darlehen schaffen. Lässt sich die Situation dadurch nicht verbessern, droht die Pfändung des Einkommens und letzter Instanz der Besuch des Gerichtsvollziehers.
Was bedeutet überhaupt Zahlungsverzug?
Der Zahlungsverzug tritt beim Kredit oder bei anderen vertraglich geregelten Geschäften genau dann ein, wenn eine Zahlung nicht zum vereinbarten Termin stattfindet. Wer seine Kreditraten beispielsweise immer am 30. des Monats zahlen muss, ist schon ab dem 1. des Folgemonats in Zahlungsverzug. Angemahnt wird dieser Zahlungsverzug in der Regel ebenfalls sehr schnell. Je nachdem wie lange bereits Vertragsbeziehungen mit der Bank bestehen dauert es zwischen ein und vier Wochen, bis ein erstes Mahnschreiben eintrifft.
Was soll ich tun wenn ich eine Kreditrate nicht bezahlen kann?
Unverzüglich die Bank kontaktieren
Zur Mahnung sollte es aber nach Möglichkeit erst gar nicht kommen. Kreditnehmern wird dringend geraten, die Bank von sich aus zu kontaktieren. Oft ist bereits schon einige Tage oder Wochen vor dem Zahlungsverzug klar, dass dieser Fall eintreten wird. Gemeinsam mit der Bank wird dann nach einer Lösung gesucht. Folgende Alternativen bieten sich hier an:
Vereinbaren, dass eine Rate ausgesetzt werden kann
Wenn der Kreditnehmer nur kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten steckt, kann eine Stundung der Rate ausgehandelt werden. Für ein bis drei Monate muss dann keine Kredittilgung erfolgen, die Zinszahlungen werden aber weiterhin fällig. Insgesamt wird der Kredit dadurch natürlich etwas teuer und die Rückzahlungsdauer steigt an. Weil die Haushaltskasse aber spürbar entlastet wird, ist die Ratenaussetzung bei kurzfristigen, finanziellen Schwierigkeiten die erste Wahl.
Bei langfristigen Problemen Kredit umschulden auf bessere Konditionen
Natürlich kann es auch vorkommen, dass die Zahlungsschwierigkeiten von Dauer sind. In der Regel empfiehlt sich dann die Umschuldung in ein Darlehen, das über einen deutlich längeren Zeitraum abbezahlt wird. Auch hierdurch sinkt die monatliche Belastung für die Haushaltskasse und der neue Tilgungsplan kann jetzt eingehalten werden. Natürlich steigen die gesamten Darlehenskosten genau wie bei der Ratenaussetzung an, dafür entgehen Kreditnehmer aber den unangenehmen Folgen des Zahlungsverzugs.
Geld aus dem Verwandtenkreis zur Überbrückung
Wiederum eher für kurzfristige Engpässe eignet es sich, Geld im Freundes- und Verwandtenkreis zu leihen. Nahestehende Personen sind in der Regel dazu bereit, zu helfen und schwierige Phasen zu überbrücken. Kreditnehmer sollten hierauf aber nur als letztes Mittel zurückgreifen. Schließlich kann die Kreditvergabe das persönliche Verhältnis belasten.
Welche Kosten fallen beim Zahlungsverzug an? – Mahnspesen und Verzugszinsen
Das Gespräch mit der Bank wird nicht nur geführt, um eine Lösung für den Zahlungsverzug zu suchen. Es kann auch hohe Kosten verhindern, die in einem solchen Fall eintreten. Die Bank ist grundsätzlich dazu berechtigt, folgende Aspekte in Rechnung zu stellen:
Verzugszinsen
Die Verzugszinsen sollten nach Möglichkeit schon im Kreditvertrag geregelt sein. Sie dürfen aktuell um maximal 5 Prozent pro Jahr höher sein als der vertraglich vereinbarte Nominalzins. Wer also beispielsweise einen Kredit mit einem Nominalzinssatz von günstigen 3 Prozent abgeschlossen hat, zahlt maximal 8 Prozent Verzugszinsen. Wann die Verzugszinsen berechnet werden, hängt von der Bank ab. Einige Kreditinstitute erheben die Zinsen ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs, andere warten erst noch einige Tage auf eine mögliche Zahlung und beginnen dann erst mit der Berechnung.
Mahnspesen
Nicht klar geregelt sind hingegen die Mahnspesen. Der Gesetzgeber sieht hier lediglich vor, dass die Mahnspesen nur in „angemessener Höhe“ veranschlagt werden dürfen. Immer wieder kommt es jedoch zu Fällen, in denen Banken Summen in Rechnung stellen, die gar höher als die Kreditrate ausfallen. Das ist definitiv nicht angemessen, Verbraucher sollten sich in einem solchen Fall direkt an die Schuldnerberatung der Arbeiterkammer wenden.
Kreditrate
Natürlich bleibt die nicht bezahlte Kreditrate weiterhin als Forderung bestehen. Der Kreditnehmer muss diese und die weiteren Raten ebenfalls abbezahlen. Schon bei kurzfristigen Überziehungen kann es so zu hohen Mehrkosten kommen. Die Mahngebühren betragen meist zwischen 2 und 20 Euro, die Verzugszinsen werden fast immer mit dem Maximalwert von 5 Prozent veranschlagt.
Im schlimmsten Fall droht die Pfändung
Wenn keine Einigung mit der Bank erzielt werden kann, greift das Kreditinstitut auf die hinterlegten Kreditsicherheiten zurück. Bei Konsumkrediten handelt es sich hierbei fast immer um das Einkommen. Um die Pfändung durchführen zu können, muss die Bank einen entsprechenden Antrag beim Bezirksgericht stellen, dem in der Regel stattgegeben wird.
Pfändbar ist anschließend jeder Bezug, der dem Kreditnehmer als Einkommen dient. Dazu zählen insbesondere der Lohn, Arbeitslosengeld oder auch Notstandshilfe. Nicht pfändbar sind hingegen alle Arten von staatlichen Beihilfen wie etwa der Familien- oder Wohnbeihilfe. Aber: Ein gewisses Existenzminimum verbleibt dem Schuldner in jedem Fall, um seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Anzahl der Unterhaltspflichten (Kinder), der Höhe des Nettoeinkommens sowie möglichen Weihnachts- und Urlaubsgeldern ab. Unangenehm bei der Pfändung ist vor allem, dass diese direkt beim Arbeitgeber durchgeführt wird. Dieser wird über die Zahlungsschwierigkeiten informiert und überweist einen Teil des Gehalts fortan direkt an die Bank.
Achtung: Bei bestimmten Kreditverträgen ist es möglich, dass bei einem Zahlungsverzug direkt der komplette Kredit zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich um den sogenannten Terminverlust, der eintreten kann, wenn seit sechs Wochen keine Kreditrate mehr bezahlt wurde und auf eine erste Mahnung binnen einer Frist von zwei Wochen nicht reagiert wurde. Weil die komplette Kreditschuld auf einmal fällig wird, erfolgt dann meist mehr als nur die Pfändung des Einkommens. Die Bank wird ein komplettes Insolvenzverfahren gegen den Kreditnehmer anstreben.
Fazit: Zahlungsverzug durch Gespräch vermeiden
Der Zahlungsverzug ist durch Mahnspesen und Verzugszinsen teuer. In drastischen Fällen droht sogar eine zeitnahe Pfändung des Einkommens und unter Umständen sogar der Besuch des Gerichtsvollziehers. Um all das zu verhindern bietet es sich an, ein Gespräch mit der Bank zu führen. Auch das Kreditinstitut ist meist ebenfalls daran interessiert, den Zahlungsverzug ohne teure Mahnverfahren zu lösen. Abhilfe kann etwa die Aussetzung oder Senkungen von Kreditraten schaffen. Aber auch eine Umschuldung ist teilweise sinnvoll, weil sich die monatlichen Raten so senken lassen und das Haushaltsbudget spürbar entlasten.
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