Squeeze outs – Wie es mit dem Geld von Kleinanlegern nach Börsenabgängen weitergeht

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Kleinaktionäre können für einen Hauptgesellschafter oft sehr lästig sein und deshalb kommt es immer wieder zu sogenannten Squeeze outs. Dabei zahlt das Unternehmen die Kleinaktionäre aus und erhält die Aktien zurück. Diese Auszahlungen sind aber nicht immer wirklich fair. Nicht umsonst heißt Squeeze out wörtlich übersetzt auspressen.

Wann und warum kommt es zu Squeeze outs?

Grundvoraussetzung für einen Squeeze out ist, dass der Hauptgesellschafter mindestens 90 Prozent der Anteile am Unternehmen besitzt. Ist dies der Fall, dann hat der Hauptgesellschafter die Möglichkeit die Kleinaktionäre hinauszudrängen.

Dies wird häufig von Unternehmen praktiziert, die sich von der Börse zurückziehen wollen und wieder eine andere Gesellschaftsform annehmen wollen. Oft wird dieser Rückzug auch getätigt, um lästige Kleinaktionäre loszuwerden. Obwohl der Hauptgesellschafter Entscheidungen alleine durchsetzen kann, können die Kleinaktionäre durch Anfechtungen Druck ausüben. Oftmals gehen Entscheidungen dann vor Gericht und können für ein Unternehmen Geld und Zeit kosten. Um sich von diesen lästigen Aktionären zu befreien, besteht die Möglichkeit des Squeeze outs.

Wie laufen Squeeze outs ab?

Entscheidet sich der Hauptgesellschafter für einen Squeeze out, dann steht den Kleinaktionären selbstverständlich eine angemessene Barablöse zu. Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens berechnet den Wert der Anteile und diese Berechnungen werden dann von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüft. Danach wird auf der Hauptversammlung mit Mehrheitsbeschluss die Barablöse beschlossen. Der Hauptgesellschafter kann dann die Aktien zu dem beschlossenen Preis von den Kleinaktionären erwerben. Falls diese den Betrag für nicht angemessen halten, haben sie einen Monat lang Zeit es anzufechten. Schlussendlich kommt es dann zu einem Schlichtungsverfahren bei der Finanzmarktaufsicht, welche dann ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.

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Kritik an Squeeze outs

Oft schauen Kleinanleger bei den Börsenabgängen durch die Finger. Dies wird auch durch den großen Spielraum bei der Unternehmensbewertung verursacht. Oft bewerten die Unternehmen den Wert der Anteile der Kleinanleger viel zu niedrig und versuchen sie über den Tisch zu ziehen. Außerdem wird die Bewertung der Anteile von dem gerichtlich bestellten Gutachter selten korrigiert und somit müssen Kleinanleger selber Protest einlegen.

Und genau dieser Protest gestaltet sich oft schwierig, weil Privatgutachten und rechtlicher Beistand von den Aktionären vorgestreckt werden müssen. Dies schreckt einige Aktionäre ab.

Nachbesserungen wahrscheinlich – Unternehmen werden großzügiger

Dennoch lohnt es sich Entscheidungen anzufechten, schließlich erhalten die Kleinaktionäre in den meisten Fällen eine Nachbesserung. Laut dem Wirtschaftsmagazin „Gewinn“ erhalten Kleinanleger an der Wienerbörse nachträglich knapp über 20 Prozent mehr bei Börsenabgängen. Diese Nachbesserungen können Aufgrund diverser Anfechtungen sich aber über Jahre hinziehen. Der Trend geht in die Richtung, dass Unternehmen höhere Barablöseangebote machen, weil sie bemerkt haben, dass lange Gerichtsverfahren sehr kostspielig sein können.

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