Einige Unternehmen haben in der Vergangenheit Strafentgelte von Kunden eingehoben, die nicht per Bankeinzug bezahlt haben sondern einen Erlagschein für die Überweisung verwendet haben oder die Beträge einzeln online überwiesen haben. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) entschied nun in mehrere Verfahren die von Konsumentenschützern geführt wurden, dass die Einhebung dieser Strafentgelte unzulässig ist.
So fordern Sie Ihr Geld von den Unternehmen zurück
Konsumenten können die dadurch entstandenen Kosten nun von den Unternehmen rückfordern. Urteile gab es konkret zu den Unternehmen T-Mobile, A1, Hutchinson 3 und der Generali Versicherung. Wenn Sie hier in der Vergangenheit Gebühren für die Art Ihrer Zahlung bezahlt haben, können Sie diese z.B. mit dem Musterbrief der Arbeiterkammer zurückfordern.
Gesetz galt schon 5 Jahre – Aber Unternehmen ignorierten es
Das Zahlungsdienstegesetz verbietet schon seit 1. November 2009 die Verrechnung von Strafentgelten für bestimmte Bezahlmethoden – Insbesondere die Bezahlung per Erlagschein oder Online-Überweisungen. Dennoch wurden diese Straf-Gebühren von einigen Unternehmen weiterhin berechnet. Mit der jetzigen Rechtssprechung ist die Sache nun eindeutig geregelt und Kunden können Ihren Anspruch auf Rückvergütung der Kosten einreichen.
Unternehmen bleibt allerdings die Möglichkeit, Rabatte für bestimmte Zahlungsmethoden anzubieten. Es bleibt also abzuwarten, ob die betroffenen Unternehmen diese Lücke für eine adaptierte Gebühren-Variante nutzen werden.
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