Update zur GmbH Reform: Die Regierung rudert zurück. Mindest-KÖST bleibt niedrig, Gewinnfreibetrag bleibt !

GmbH Neu Reform

Die GmbH Reform oder auch „GmbH Light“ sollte Unternehmensgründungen in Österreich einfacher und attraktiver machen. Doch schon wenige Monate nachdem die GmbH Light eingeführt wurde plante die ÖVP-SPÖ Koalition under Kanzler Werner Faymann bereits wieder dessen Abschaffung. Zusätzlich sollte im ursprünglichen Plan sogar der Gewinnfreibetrag für selbstständige Unternehmer fallen, welcher als Ausgleich für die geringer besteuerten 13. und 14. Monatsgehältern bei Angestellten und Arbeitern eingeführt wurde. Dies wäre eine versteckte Steuer für den ohnehin schon stark belasteten Mittelstand gewesen.

Junge Wirtschaft Österreich kämpfte für Rechte ihrer Mitglieder

Die Junge Wirtschaft Österreich startete als Interessensvertretung für kleine und mittlere Unternehmen eine Kampagne um diese GmbH Neu Reform der Reform zu stoppen bzw. sinnvoll anzupassen. Dazu wurden Mittglieder aufgefordert ein Email an das Bundeskanzleramt zu senden. Diese Aktion hatte nun einen ersten Erfolg! Einige der Verschlechterungen wurden zurückgenommen oder zumindest abgeschwächt. Dennoch bleibt die Kritik aufrecht, dass hier nicht konsequent im Sinne eines nachhaltig attraktiven Wirtschaftsstandortes Österreich gehandelt wird.

Nachfolgend die Antwort des Bürgerinnen- und Bürgerservice des Bundeskanzleramt Österreich.

Die wichtigsten Punkte der GmbH Light Reform:

  • GmbH kann immer noch mit 10.000 € Stammkapital gegründet werden. Anschließend hat man 10 Jahre Zeit das „volle“ Stammkapital aufzufüllen.
  • Bestehende GmbHs können ihr Stammkapital nicht mehr absenken.
  • Neu gegründete GmbH Light’s müssen keinen Zusatz „gründungspriviligiert“ anführen.
  • Mindest-KÖST bleibt in den ersten 5 Jahren bei 500 €, vom 5.-10. Jahr 1.000 €, anschließend die volle KÖST.
  • Der Gewinnfreibetrag für Wertpapiere fällt nicht komplett, es muss sich allerdings nun um Wohnbauanleihen handeln.

Brief des Bundeskanzleramt Österreich an protestierende Unternehmer:

Vielen Dank für Ihr E-Mail zur GmbH-Reform bzw. zum Gewinnfreibetrag. Durch Gespräche auf parlamentarischer Ebene und mit den Sozialpartnern konnten beide von Ihnen angesprochenen Gesetzesvorhaben entscheidend – wir hoffen auch in Ihrem Sinn – verbessert und am Montag, dem 24. Februar 2014 im Nationalrat beschlossen werden.

Die GmbH light war von Anfang an als Starthilfe für Neugründungen gedacht. Leider war bereits nach kurzer Zeit abzusehen, dass viele Gesellschaften eine Kapitalherabsetzung anstreben um Steuern zu sparen. Eine Verschlechterung der Eigenkapitalbasis von bestehenden GmbHs war nie das Ziel der GmbH light Reform. Das novellierte Gesetz sieht daher vor, dass die GmbH light in Zukunft nur noch für Neugründungen gilt. In den ersten fünf Jahren wird die Mindest-KÖSt auf 500 € pro Jahr, in den darauffolgenden 5 Jahren auf 1.000 € pro Jahr herabgesetzt. Das Stammkapital wird für die ersten 10 Jahre ebenfalls auf 10.000 € reduziert.

Der 13. bzw. 14. Gehalt von Arbeitnehmern war als Ausgleich für geringere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bzw. Benachteiligungen im Vergleich zu Selbstständigen gedacht. Der Gewinnfreibetrag soll, befristet bis zum Jahr 2016, die Mittel in Realinvestitionen lenken. Förderbar sind bis 2016 daher nur die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern sowie der Kauf von Wohnbauanleihen. Wir erwarten uns dadurch einen positiven Konjunkturimpuls. Durch die Abänderungen im Budgetausschuss sind aus diesem Titel auch keine Mehreinnahmen bis 2016 budgetiert.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement und ihren konstruktiven Beitrag für die Verbesserung der Gesetze in Österreich und verbleiben,

 

mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerinnen- und Bürgerservice

Bundeskanzleramt Österreich

Bundespressedienst

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