Girokonto zu einer anderen Bank wechseln – Mit kostenlosem Konto-Wechselservice jetzt noch einfacher

Kontowechselservice

Bisher waren Österreicher auf die Kulanz ihrer Bank angewiesen, wenn sie ein neues Girokonto eröffnet haben und alle Abbuchungsaufträge von der alten zur neuen Bank übertragen wollten. Denn ob Energieversorger, Telefonanbieter und Co. von der neuen Bank über den Wechsel informiert wurden, war den Kreditinstituten selbst überlassen. Seit dem 18. September 2016 ist dies anders. Jede Bank ist dazu verpflichtet, ihren Kunden beim „Übersiedeln“ zu helfen. Wie genau das neue Gesetz zum Kontowechselservice aussieht, zeigen wir im folgenden Artikel.

Hier müssen Banken beim Kontowechsel nun helfen

In Zukunft wird der Wechsel eines Girokontos für den Kunden deutlich schneller und einfach. Denn der lästige Papierkram entfällt. Banken sind ab sofort dazu verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen. Die Kreditinstitute kontaktieren die Geschäftspartner des Kunden, Energieversorger, Telefongesellschaft und Versicherer. Dadurch wird verhindert, dass Lastschrift- oder Daueraufträge ins Leere laufen. Verankert sind diese Verpflichtungen im neuen Zahlungskontengesetz, das am 18. September in der ganzen EU in Kraft trat.

Durch die Gesetzesänderung möchte der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Banken fördern. Außerdem sollen die Bürger dazu angehalten werden, öfter ihr Girokonto zu wechseln und dadurch Kosten zu sparen. Denn bisher kann sich nur ein Bruchteil der Österreicher vorstellen, Kunde bei einer anderen Bank zu werden – auch wenn diese deutlich bessere Konditionen für das Konto anbietet. Selbst bei jungen Menschen ist die Bindung an das Kreditinstitut bereits groß, nur für ein Viertel kommt der Wechsel derzeit in Frage.

So nutzen Österreicher den neuen Konto-Wechselservice

Voraussetzung für den Kontowechselservice ist, dass beide beteiligten Banken in Österreich ansässig sind. Wer beispielsweise ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen möchte, muss Lastschrift, Dauerauftrag und Co. manuell umstellen. Sofern die Bank aber eine eigenständige Tochtergesellschaft in Österreich betreibt, ist eine Nutzung des Kontowechselservice möglich. Ist die Voraussetzung erfüllt, läuft das Verfahren dann wie folgt ab:

  1. Neue Bank finden
    Zunächst müssen Kontoinhaber ein Kreditinstitut finden, bei dem sie ein Girokonto eröffnen möchten. Aufgrund der Vielzahl der Anbieter empfiehlt es sich, einen kostenlosen Kontovergleich zu nutzen. Hierdurch können Anleger schnell den besten und günstigsten Anbieter finden.
  2. Wechselservice beauftragen
    Laut der Gesetzesänderung muss der Verbraucher die neue Bank mit dem Service beauftragen. Dazu ist es notwendig, eine entsprechende Ermächtigung an das Kreditinstitut zu verschicken. Informationen hierzu müssen sich auf der Internetseite des Unternehmens befinden.
  3. Welche Serviceleistungen sollen durchgeführt werden?
    Prinzipiell kann die neue Bank praktisch alle Lastschriften und Daueraufträge umstellen. Das ist aber ausdrücklich kein Muss. Kontoinhaber können auch weiterhin selbst Informationen weiterleiten. Dazu werden einfach entsprechende Angaben in der Ermächtigung gemacht.
  4. Legitimierung
    Damit das neue Konto verwaltet werden kann, muss eine Legitimierung durchgeführt werden. Antragsteller nutzen hierzu entweder das klassische PostIdent- oder das deutlich schnellere VideoIdent-Verfahren.
  5. Kündigung des alten Kontos
    Wichtig: Kontoinhaber müssen ihr altes Girokonto nicht kündigen. Allerdings kann die alte Bank dann weiterhin Kontoführungsgebühren erheben, die für den Verbraucher schnell teuer werden. Wer sich für die Schließung entscheidet, muss dafür sorgen, dass sich das Konto im Plus befindet. Wird aktuell ein Dispositionskredit genutzt, kann die Bank das Girokonto nicht löschen.

Können für die Nutzung des Service Gebühren entstehen?

Grundsätzlich ist der komplette Wechselservice kostenlos. Das Gesetz sieht sogar explizit vor, dass Banken für den Zugang zu personenbezogenen Daten keinerlei Gebühren verlangen dürfen. Lediglich bei anderen Dienstleistungen ist dies möglich. Entsprechende Klauseln müssen sich dann aber im Kontovertrag befinden. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass das Entgelt immer angemessen sein muss und sich im Rahmen der tatsächlich anfallenden Kosten ausrichtet.

Wie lange dauert ein Wechsel des Kontos?

Ein Ziel der neuen Gesetze ist es, den Prozess des Kontowechsels deutlich schneller und effizienter zu gestalten. Daher ist die neue Bank ab sofort verpflichtet, die alte Bank innerhalb von zwei Tagen nach dem Auftrag zum Kontowechsel zu kontaktieren. Daraufhin hat das alte Kreditinstitut fünf Tage Zeit, alle bestehenden Zahlungsaufträge wie Lastschriften oder Überweisungen an die neue Bank zu übermitteln.

Die eigentliche Umstellung erfolgt dann unverzüglich, spätestens aber binnen weiterer fünf Tage. In diesem Zeitraum müssen Zahlungsempfänger über die Änderung der Kontodaten informiert werden. Unterm Strich nimmt der komplette Prozess des Kontowechsels also ab sofort maximal 12 Tage in Anspruch.

Fazit: Kontowechsel einfacher denn je

Der neue Kontowechselservice bietet Österreichern viele Vorteile. Wer ein Girokonto bei einer neuen Bank eröffnen möchte, muss keinerlei bürokratische Hürden mehr befürchten. Denn die neue Bank sorgt seit dem 18. September dafür, dass Lastschriften, Daueraufträge und Co. entsprechend umgestellt werden. Kontoinhaber müssen dazu lediglich eine neue, günstigere Bank suchen und diese zum Wechsel ermächtigen. Nach spätestens 12 Tagen kann das neue Konto dann vollständig genutzt werden.

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