Die Altersvorsorge in Österreich ist nach einem „Drei-Säulen-Modell“ aufgebaut. Den Kern bildet die gesetzliche Altersvorsorge, die für die Sicherstellung der finanziellen Absicherung sorgen soll. Darauf aufbauend sorgen die betriebliche und die private Altersvorsorge dafür, dass der Lebensabend nicht knapp über der Armutsgrenze verbracht werden muss.
Gesetzliche Pensionsversicherung zur Existenzsicherung
Bereits seit dem 01.01.2005 existiert in Österreich ein einheitliches Pensionsgesetz (APG), das für die meisten Berufsgruppen gilt. Außer Beamten und Freiberuflern sind praktisch alle arbeitenden Personen eingeschlossen, die seit dem 01.01.1955 geboren wurden. Grundsätzlich leistet die Pensionskasse vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer das Eintrittsalter für die Pension erreicht. Zusätzlich zahlt die Kasse auch bei besonders schwerwiegenden Krankheitsfällen bzw. Arbeitsunfähigkeit.
Aus Sicht der Mitglieder der Kasse – also praktisch aller Arbeitsnehmer – ist natürlich die Höhe der Leistung im Alter von elementarer Bedeutung. Grundsätzlich finanziert sich die Kasse dadurch, dass Arbeitnehmer 10,25 ihres Bruttolohns und Arbeitgeber 12,55 Prozent des Bruttolohns an die Kasse zahlen. Wer selbst heute Geld einbezahlt, erhält dafür in der Zukunft einen Anspruch auf eine Pension.
Die genaue Höhe des Anspruchs ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Zahl der Versicherungsmonate
- Alter bei Pensionsantritt
- Höhe der Bemessungsgrundlage
Generell bildet diese Pension eine Grundlage, um davon später überleben zu können. Für ein wirklich angenehmes Leben im Alter reicht es aber nicht aus, lediglich auf die gesetzliche Altersvorsorge zu vertrauen.
Betriebliche Altersvorsorge als netter Bonus
Bereits seit 1990 gibt es in Österreich einheitliche, arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge. In einigen Unternehmen gibt es seitdem einen Kollektivvertrag für alle Arbeitsverhältnisse, die vom Betriebsrat ausgehandelt werden. Alternativ kann auch jeder Arbeitnehmer selbst mit seinem Arbeitgeber über eine betriebliche Altersvorsorge verhandeln. Wie diese Vorsorge dann genau aussieht, kann ebenfalls vergleichsweise frei entschieden werden. In der Praxis haben sich allerdings folgende drei Modelle durchgesetzt, auch wenn bisher nur ein Bruchteil der Österreicher betrieblich vorsorgt:
- Pensionskassen
Es handelt sich um ein maßgeschneidertes Modell, das für Mitarbeiter und Unternehmer gleichermaßen Steuervorteile bietet. Denn Einzahlungen in die Pensionskasse sind grundsätzlich frei von allen Lohnnebenkosten. Der Vorteil für Arbeitnehmer: Selbst wenn das Unternehmen gewechselt wird, bleiben die Pensionsansprüche bestehen. - Pensionszusagen
Auch bei Pensionszusagen ist es für den Arbeitgeber möglich, Steuern zu sparen. Im Rahmen dieses Modells wird ebenfalls monatlich ein Betrag in eine Kasse bezahlt, die allerdings an das Unternehmen gebunden ist. Nachteil: Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes können alle Zusagen in Gänze verfallen. - Versicherungen
Arbeitnehmer können auch über Versicherungen gegen Altersarmut und weitere Fälle wie Unfälle, Krankheiten oder das Ableben abgesichert werden. Im Versicherungsfall erhalten die Arbeitnehmer bzw. ihre Angehörigen dann eine einmalige Abfindung.
Leider hat sich die betriebliche Altersvorsorge in Österreich noch nicht wirklich etablieren können. Die meisten Arbeitnehmer arbeiten, ohne dass sie sich eine zusätzliche Rente im Betrieb aufbauen. Denn noch ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, mit allen Arbeitnehmern Vereinbarungen über die betriebliche Vorsorge zu treffen. Zudem hat dieses Modell einen entscheidenden Nachteil gegenüber der privaten Altersvorsorge: Es ist nicht flexibel. Arbeitnehmer müssen sich an standardisierte und ausgewählte Versicherungen bzw. Fonds halten. Sie können nicht selbst entscheiden, wie das gesparte Kapital angelegt werden soll.
Private Altersvorsorge für Wohlstand im Alter
Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist die private Altersvorsorge mittlerweile in der Praxis ein Pflichtbestandteil der Absicherung. Das liegt daran, dass nur durch private Anlagen ausreichend Kapital für das Alter ansparen können. Zusätzlich bieten die Modelle den angesprochenen Vorteil der Flexibilität. Der Sparer kann selbst entscheiden, wie er sein Kapital aufbauen möchte. Ein Überblick über die gängigsten Möglichkeiten:
- Klassischer Banksparplan
Anleger zahlen hierbei jeden Monat einen bestimmten Betrag in einen Sparplan ein, der mit einem festen Satz verzinst wird. Das Kapital unterliegt keinerlei Wertschwankungen und ist damit sehr sicher. Einziger Nachteil: Die Rendite fällt aufgrund der hohen Sicherheit recht gering aus. Gerade in Phasen geringer Leitzinsen lohnt sich der Abschluss kaum. - Lebensversicherung
Noch immer sind kapitalbildende Lebensversicherungen der Klassiker unter den Produkten für die private Altersvorsorge. Sie bieten den Vorteil, dass sie Hinterbliebene bereits während des Arbeitslebens absichern. Verstirbt der Versicherungsnehmer, erhalten die Angehörigen einen bestimmten Fixbetrag ausbezahlt. Kommt es nicht zu diesem Fall, erhält der Versicherungsnehmer mit dem Eintritt ins Pensionsalter oder schon einige Jahre vorher einen festen Betrag. Leider sind auch Lebensversicherungen vergleichsweise renditeschwach, was nicht zuletzt an den hohen Abschlussgebühren liegt. - ETF-Sparplan
Aktien gehören in jedes Portfolio – auch beim Thema Altersvorsorge. Natürlich sollten Sparer nicht in hochspekulative Wertpapiere investieren, sondern ihr Kapital lieber breit auf unterschiedliche Assets streuen, die vergleichsweise sicher sind. Möglich ist das vor allem über sogenannte ETFs. Diese bilden die Wertentwicklung hunderter Aktien ab und sind im Unterhalt sehr kostengünstig. Einziger Nachteil: ETFs schwanken im Wert und haben keine feste Laufzeit. So kann es vorkommen, dass der Fonds schon einige Jahre vor der Pension verkauft wird, um aktuell hohe Kurse mitzunehmen. Oder der Fonds wird erst einige Jahre nach Eintritt ins Pensionsalter verkauft, um kurzfristige Tiefs zu umgehen.
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- Vorsorgewohnung
Auch Immobilien werden immer noch gerne genutzt, um für das Alter vorzusorgen. Das Prinzip der Vorsorgewohnung: Es wird ein Hypothekarkredit aufgenommen, um die Immobilie zu finanzieren. Anschließend werden die monatlichen Kreditraten über die Mieteinnahmen finanziert. Im Alter ist die Wohnung dann abbezahlt und bietet über die Miete ein monatliches Zusatzeinkommen. Alternativ kann die Wohnung auch verkauft oder selbst bezogen werden. Einziges Manko: Um einen Hypothekarkredit gewährt zu bekommen, muss das eigene Einkommen in der Regel überdurchschnittlich hoch sein.
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Welche der Möglichkeiten für Arbeitnehmer die beste ist, muss immer individuell geklärt werden. Auch Kombinationen aus sehr sicheren Banksparplänen und den etwas spekulativeren ETF-Sparplänen sind problemlos möglich. Wichtig ist nur, dass überhaupt privat vorgesorgt wird. Schon Beträge zwischen 50 und 300 Euro im Monat können über Jahrzehnte hinweg eine Zusatzrente von mehreren zehntausend Euro ausmachen. Zudem gilt: Je früher für das Alter vorgesorgt wird, desto besser. Schuld hieran ist der Zinseszinseffekt, der vor allem in den letzten Jahren vor der Pension zum Tragen kommt und das angesparte Kapital stark erhöht.
Wichtig ist auch ausgabenseitig unnötige Kosten zu vermeiden. So rutscht man in der Pension oft von einem günstigeren Gehaltskonto in ein reguläres Girokonto bzw. Pensionskonto mit teils deutlich höheren Gebühren. Hier lohnt sich oft ein Kontowechsel.
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Fazit: Gesetzliche Grundlage und private Extras
Die Altersvorsorge in Österreich ist stark daraufhin ausgerichtet, dass Arbeitnehmer privat für das Alter vorsorgen. Natürlich existiert eine gesetzliche Pensionskasse, die später eine angemessene Pension ausbezahlt. Das Geld reicht meist aber nur aus, um die gröbsten Lebenshaltungskosten zu decken, für lang ersehnte Träume und eine problemlose Fortführung des „alten“ Lebensstils reicht das Geld nicht. Hier gilt es, nach Möglichkeit sowohl privat als auch betrieblich vorzusorgen. Das kann beispielsweise über renditestarke ETF-Sparpläne, Vorsorgewohnungen oder die klassische Lebensversicherung geschehen.