Der KESt-Verlustausgleich in Österreich ist ein wichtiges Instrument, um die Steuerlast auf Kapitalerträge zu optimieren. Insbesondere zum Jahresende stellt sich für viele Anleger die Frage, wie sie Verluste aus Wertpapiergeschäften steuerlich geltend machen können, um die abgeführte Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne, ETF-Erträge, Kryptogewinne oder Dividendenzahlungen zu senken. Hier erfahren Sie, wie der KESt-Verlustausgleich funktioniert und wie Sie Ihre Steuerlast legal reduzieren können.
Was ist der KESt-Verlustausgleich?
Der KESt-Verlustausgleich ist ein Mechanismus, der es ermöglicht, Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus Kapitalvermögen zu verrechnen, um die Kapitalertragsteuer (KESt) zu mindern. Das bedeutet, dass realisierte Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, wie Aktien oder Anleihen, mit realisierten Kursgewinnen oder Dividenden im selben Kalenderjahr gegengerechnet werden können.
Beispiel – So funktioniert der Verlustausgleich?
Angenommen, Sie haben im Laufe des Kalenderjahres 2025 Aktie A mit einem Gewinn von 1.000 Euro verkauft und Aktie B mit einem Verlust von 500 Euro. Ohne den KESt-Verlustausgleich müssten Sie auf den Gewinn von 1.000 Euro KESt zahlen. Dank des Verlustausgleichs können Sie jedoch den Verlust von 500 Euro mit dem Gewinn von 1.000 Euro verrechnen. Somit wird nur noch auf 500 Euro KESt fällig.
Dies führt zu einer direkten steuerlichen Entlastung und spart Ihnen bares Geld. Diese Verrechnung erfolgt oft automatisch durch den Broker, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuern senken mit Verlusten aus der Veräußerung von Kapitalvermögen
Für welche Arten von Kapitalvermögen gilt der KESt-Verlustausgleich?
Der KESt-Verlustausgleich in Österreich gilt grundsätzlich für alle Arten von Kapitalvermögen, bei denen Gewinne und Verluste entstehen können. Dazu gehören vor allem Aktien, Anleihen, Investmentfonds, ETFs und seit 1.3.2022 auch Krypto-Währungen (Bitcoin, Ethereum, Tether, XRP, Cardano, etc.).
Relevant ist, dass es sich um realisierte Gewinne und Verluste handelt. Das bedeutet, dass der Verlust oder Gewinn tatsächlich durch den Verkauf des jeweiligen Wertpapiers entstanden sein muss. Der KESt-Verlustausgleich ermöglicht es dem Anleger, die Steuerlast auf Kapitalerträge zu mindern, indem Verluste mit Gewinnen verrechnet werden.
Veräußern von Aktien, Anleihen, ETFs und Krypto-Wertpapieren
Die Veräußerung von Aktien, Anleihen und ETFs ist ein klassischer Fall für den KESt-Verlustausgleich. Wenn Sie beispielsweise Aktien mit Verlust verkauft haben, können Sie diesen realisierten Verlust mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften oder mit Dividenden verrechnen. Auch der Handel mit Krypto-Wertpapieren fällt unter diese Regelung, wodurch Verluste aus dem Krypto-Handel steuerlich geltend gemacht werden können. Der automatische Verlustausgleich durch den Broker vereinfacht die Verrechnung im selben Kalenderjahr und sorgt für eine korrekte Besteuerung der Kapitaleinkünfte.
Besteuerung von Dividenden und Anleihen-Renditen
Dividenden und Anleihen-Renditen unterliegen grundsätzlich der KESt. Im Rahmen des KESt-Verlustausgleichs können diese Erträge mit realisierten Verlusten aus anderem Kapitalvermögen verrechnet werden. Das bedeutet, wenn Sie Dividenden erhalten haben, aber gleichzeitig Verluste aus Wertpapiergeschäften realisiert haben, können Sie die KESt auf die Dividenden mindern, indem Sie die Verluste gegenrechnen.
Wichtig: Reine Kursverluste wirken nicht steuermindernd! Die Verluste müssen zuerst realisiert werden – das bedeutet, Sie müssen die Wertpapiere verkaufen, erst dann sind die Verluste abzugsfähig. Umgekehrt sind Kursgewinne natürlich auch ausgenommen, solange Sie sie im Depot behalten.
Was ist vom KESt-Verlustausgleich ausgenommen?
Nicht alle Einkünfte aus Kapitalvermögen sind für den KESt-Verlustausgleich zugelassen. Zinsen, etwa aus Sparbüchern oder Girokonten, sind in der Regel ausgenommen. Auch Verluste, die im betrieblichen Bereich entstehen, können nicht mit privaten Kapitalerträgen verrechnet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der automatische KESt-Verlustausgleich nur innerhalb des privaten Kapitalvermögens möglich ist. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten, wie etwa Einkünften aus selbstständiger Arbeit, ist nicht zulässig.
Unternehmen sowie Vereine und Privatpersonen mit Gemeinschaftsdepots oder treuhändisch verwaltete Depots (z.B. Mündelgeld) müssen den KESt Verlustausgleich über ihre Steuererklärung (Formular E1kv ) manuell vornehmen.
Automatischer KESt-Verlustausgleich in Österreich
Wo funktioniert der automatische KESt-Verlustausgleich
Der automatische KESt-Verlustausgleich funktioniert in Österreich primär über die depotführende Stelle, also Ihren Broker. Wenn Sie bei einem inländischen Broker ein Depot führen, ist dieser in der Regel verpflichtet, den automatischen Verlustausgleich für Sie durchzuführen. Der Broker verrechnet dann im Laufe des Kalenderjahres automatisch realisierte Kursgewinne mit realisierten Verlusten aus Wertpapiergeschäften und führt die KESt nur auf den Saldo ab. Diese automatische Verrechnung vereinfacht die Besteuerung erheblich.
Ausländische Wertpapierdepots erstellen meist ein Steuerdokument zur Vorlage beim Finanzamt – führen aber keinen automatischen Verlustausgleich für Privatanleger durch.
Kann man Gewinne und Verluste ins nächste Jahr übertragen?
Ein Verlustvortrag, also die Übertragung von Verlusten in das nächste Kalenderjahr, ist in Österreich grundsätzlich nicht möglich. Der KESt-Verlustausgleich muss immer im selben Kalenderjahr erfolgen. Das bedeutet, dass Verluste, die bis zum Jahresende nicht mit Gewinnen ausgeglichen werden können, verfallen und nicht in das Folgejahr übertragen werden können.
Daher ist es wichtig, zum Jahresende die Wertpapiergeschäfte im Depot zu überprüfen und gegebenenfalls noch Anpassungen vorzunehmen, um den Verlustausgleich optimal zu nutzen.
Wann und wie muss der KESt-Verlustausgleich manuell dem Finanzamt gemeldet werden?
Eine manuelle Meldung des KESt-Verlustausgleichs beim Finanzamt ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn der automatische Verlustausgleich nicht möglich war. Dies kann der Fall sein, wenn Sie Depots bei verschiedenen Brokern oder im Ausland haben, da diese die Verluste dann nicht automatisch verrechnen können. Auch Gemeinschaftsdepots und Firmendepots müssen den Verlustausgleich manuell durchführen.
In diesem Fall müssen Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und die entsprechenden Nachweise über die realisierten Gewinne und realisierten Verluste beilegen, um den Verlustausgleich geltend zu machen.
Bei welchen Brokern in Österreich funktioniert der automatische KESt Verlustausgleich?
Bei allen steuereinfachen Brokern wird der KESt verlustausgleich für Privatpersonen automatisch durchgeführt, wenn keine der Ausnahmen zu tragen kommt. Depots bei ausländischen Banken, Kryptobörsen, etc. bieten keinen automatischen Verlustaugleich an. Hier muss man dies eigenständig in der Steuererklärung einreichen.
Steuereinfache Broker für Österreich sind z.B.: Flatex, dadat, TradeRepublic, easybank, Sparkasse / Erste Bank / George, Bank Direkt, Raiffeisen, etc.
Steuereinfache Krypto-Broker sind z.B. Bitpanda, Coinfinity (Gib den Empfehlungscode „BRFQLAHA“ ein und spare 21% auf Transaktionen in den ersten 6 Monaten – Auch nachträglich möglich), 21bitcoin und Kurant
Über den KESt-Statusbericht kann man bei diesen Brokern auch nachsehen, wie hoch der aktuelle Saldo ist.
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Steuerliche Aspekte und Besteuerung von Wertpapieren
In Österreich beträgt der KESt-Steuersatz auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, einschließlich Dividenden, Kursgewinnen und Zinsen, in der Regel 27,5 Prozent. Für bestimmte Kapitalerträge, wie etwa Zinserträge aus Sparbüchern, kann ein niedrigerer Steuersatz von 25 Prozent gelten. Die KESt wird von der depotführenden Stelle automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Im Rahmen des KESt-Verlustausgleichs können Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
Auswirkungen auf die Steuererklärung
Der KESt-Verlustausgleich hat direkte Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Wenn der automatische Verlustausgleich durch den Broker nicht möglich war, müssen Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Steuererklärung angeben und die entsprechenden Nachweise beilegen. Durch den Verlustausgleich können Sie die zu versteuernde Summe reduzieren und somit Ihre Steuerlast mindern. Es ist ratsam, alle relevanten Belege, wie etwa Abrechnungen über Wertpapiergeschäfte, sorgfältig aufzubewahren, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.
Können Derivate mit Aktien, Anleihen und Fonds gegenverrechnet werden?
Derivate sind z.B. Optionen, Futures, Zertifikate oder CFDs. Gewinne und Verluste aus dieser Anlageklasse können nicht mit Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, ETFs odr Krypto-Assets gegen verrechnet werden, sondern die Gegenverrechnung ist nur innerhalb der gleichen Anlageklasse möglich.
Wann ist die Deadline für den KESt Verlustaugleich?
Da Gewinne und Verluste nur innerhalb eines Jahres gegenverrechnet werden können, ist die Deadline der letzte Handelstag an der Börse. Für 2025 ist die letzte Möglichkeit am 31.12.2025. Nur wer hier noch Verluste aus Wertpapiergeschäften realisiert (durch Verkauf), kann diese Verluste zur Reduzierung der Steuerlast auf Aktiengewinne, Dividenden, etc. nutzen, welche im Jahr 2025 angefallen sind.
Infografik zum KESt Verlustausgleich

Quellen: §27, §31, §93 Einkommenssteuergesetz


