Immobilienfinanzierung 2025 – Das sind die neuen FMA Empfehlungen für Wohnkredit-Vergaben in Österreich

FMA Vergaberichtlinie 2025 für Wohnimmobilien-Kredite in Österreich

Die Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten befindet sich in einem dynamischen Wandel. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 26.6.2025 ihr neues Rundschreiben veröffentlicht und stellt klare Erwartungen an Kreditinstitute, die Privatkunden Wohnimmobilienfinanzierungen anbieten. Diese Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, sollen aber als Leitlinie dienen und die KIM-Verordnung ablösen, welche am 30. Juni 2025 ausläuft. Was bedeutet das für Verbraucher und Kreditnehmer?

Die neuen Kreditvergabe-Standards auf einen Blick

Die FMA setzt auf drei entscheidende Kriterien:

  1. Schuldendienstquote (DSTI): Kreditraten dürfen grundsätzlich nicht mehr als 40 % des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen, besonders wenn die Laufzeit bis zu 35 Jahren beträgt. Ein Sicherheitspuffer bei variablen Zinssätzen soll ebenfalls berücksichtigt werden.
  2. Beleihungsquote (LTV): Kredite sollten maximal 90 % des Immobilienwertes betragen, um Risiken abzufedern und eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten.
  3. Maximale Laufzeit: Die Kreditlaufzeit sollte 35 Jahre nicht überschreiten. Ausnahmen hiervon sind streng definiert und müssen genau dokumentiert werden.

Warum diese Vorgaben wichtig sind

Die FMA reagiert mit diesen Maßnahmen auf die wachsenden Herausforderungen im Immobilienmarkt und sorgt für Stabilität. Durch eine verantwortungsvolle Kreditvergabe schützt sie sowohl die Kreditnehmer als auch das gesamte Finanzsystem. Ziel ist es, Überforderung der Haushalte zu vermeiden und langfristig tragbare Finanzierungen sicherzustellen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

  • Mehr Transparenz: Klare Kriterien erleichtern die eigene Einschätzung, ob ein Kredit langfristig tragbar ist.
  • Verantwortungsvolle Kreditvergabe: Schutz vor einer Überbelastung bei der Finanzierung.
  • Nachhaltigkeit: Langfristig gesicherte Kredite, die auch bei steigenden Zinsen tragbar bleiben.

Umgang mit Ausnahmen

Banken dürfen in begrenztem Umfang – maximal 20 % der Neukreditvergabe pro Quartal – von diesen Kriterien abweichen. Diese Fälle müssen jedoch besonders gründlich dokumentiert und begründet werden. Verbraucher sollten deshalb im Gespräch mit ihrer Bank offen und kritisch nachfragen, wenn ihnen außergewöhnliche Bedingungen angeboten werden.

Fazit und Empfehlungen

Das FMA-Rundschreiben setzt wichtige Maßstäbe für eine solide und verantwortungsvolle Wohnimmobilienfinanzierung. Für Verbraucher empfiehlt es sich, diese Kriterien genau im Blick zu behalten und bewusst Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Transparenz, Nachhaltigkeit und Risikobewusstsein stehen hier an erster Stelle. Nutzen Sie diese Vorgaben als Orientierung, um Ihre Immobilienfinanzierung optimal und sicher zu gestalten.

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Das Rundschreiben der FMA kann hier als PDF angesehen werden.

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