Update: 1. Million Budget ist aufgebraucht, aber 2. Million steht ab 15.12.2021 zur Verfügung!
Die Wirtschaftskammer Österreich startet am 13. Dezember 2021 eine Cashback-Aktion für Gutschein-Käufe. Es werden 20 % des Gutschein-Wertes erstattet. Insgesamt bis zu 60 € Cashback sind dadurch möglich, wenn man einen 300 € Gutschein kauft. Gutscheine von reinen Online-Shops und Geschäften, die während der Lockdowns geöffnet hatten, sind davon ausgeschlossen.
Doch man sollte schnell sein. Am 13.12. um 10:25sind schon 26 % des Fördertopfes von 1 Million € ausgeschöpft. Also am besten gleich in der Mittagspause noch einen Gutschein kaufen gehen und anschließend gleich einreichen. (Um ca. 14.30 war das Budget aus der ersten Aktion bereits ausgeschöpft).
Einreichung unter https://wko-cashback.at/
Details
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Jede teilnehmende Person erhält für die von ihr eingereichte Gutschein-Rechnung eine Rückvergütung von 20 % des Bruttorechnungsbetrags, maximal jedoch 60 Euro. Pro Person kann eine Rechnung, mit Rechnungsdatum ab dem 13. Dezember, im Rahmen dieser Aktion eingereicht werden. Die Auszahlung des Rückvergütungsbetrags erfolgt ausschließlich durch Banküberweisung auf das von der teilnehmenden Person bekanntzugebende Bankkonto. Auf der Rechnung muss deutlich der Begriff Gutschein ersichtlich sein.
Ebenso werden Rechnungen von Einkaufsgemeinschaften, Regionsgutscheinen (z.B. Klagenfurter City 10er, GrazGutschein, Einkaufsdukaten etc.), Einkaufszentren und Geschenkskarten akzeptiert.
Es dürfen ausschließlich Gutschein-Rechnungen aller in Österreich ansässigen Betriebe, die durch die Verordnung (Lockdown) ab 22. November 2021 geschlossen waren bzw. sind, eingereicht werden.
Nicht eingereicht werden dürfen daher zum Beispiel Gutschein-Rechnungen von: Öffentliche Apotheken, Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Veterinärmedizinische Dienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen, Postdiensteanbieter, Öffentlicher Verkehr, Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske, Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen, KFZ- und Fahrradwerkstätten.
Daraus ergibt sich, dass auch reine Onlineshops oder Onlinedienste von der Aktion ausgenommen sind. Alle weiteren Ausnahmen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.