Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Aktionär?

rechte und pflichten

Viele Menschen besitzen Aktien, ohne zu wissen, zu was sie deren Besitz berechtigt bzw. verpflichtet. Dies ist entweder gesetzlich geregelt oder in den Satzungen der Aktiengesellschaft festgelegt. Damit Sie einen Überblick über Rechte und Pflichten als Aktionär bekommen, haben wir eine Liste zusammengestellt:

Rechte des Aktionärs

1. Gewinnbeteiligung

Unternehmen sind zwar nicht dazu verpflichtet Gewinn auszuschütten, falls sie es tun, haben die Aktionäre ein Recht auf anteilige Gewinnbeteiligung. Je mehr Unternehmensanteile man besitzt, umso höher ist die erhaltene Dividendenzahlung. Wobei auch die Dividendenzahlung pro Aktie nicht gleich sein muss, denn es hängt davon ab, ob es sich um eine Stamm- oder Vorzugsaktie handelt. Stammaktien haben meist eine niedrigere Dividende als Vorzugsaktien.

2. Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre haben das Recht an der Teilnahme der Hauptversammlung, auf welcher das Jahresergebnis präsentiert wird und über die Verwendung des Bilanzgewinns gesprochen wird. Auf der Hauptversammlung werden dann verschiedene Entscheidung bezüglich der Zukunft des Unternehmens getroffen. Außerdem darf jeder der an der Hauptversammlung teilnimmt sprechen, wenn man die Teilnahme und Frage dem Unternehmen im Voraus bekannt gibt.

3. Stimmrecht

Auf das Stimmrecht verzichten müssen die Inhaber von Vorzugsaktien. Stammaktienbesitzer können mit ihrem Stimmrecht bei Abstimmungen auf der Hauptversammlung über Entscheidungen im Unternehmen mitbestimmen. Dabei kann sowohl über den Vorstand, Gewinnausschüttung und Zukunft des Unternehmens abgestimmt werden. Das Stimmrecht ist anteilig zu den Aktien gewichtet -> je mehr Aktien, desto größer die Bedeutung der eigenen Stimme.

4. Auskunftsrecht

Jeder Aktionär hat das Recht alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten über das Unternehmen zu erfahren. Dies geschieht meistens auf der Hauptversammlung. Schließlich hat der Aktionär sein Geld in das Unternehmen investiert und muss über wichtige Geschehen informiert werden. Das Unternehmen muss die gestellten Fragen auf der Hauptversammlung wahrheitsgemäß beantworten.

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5. Bezugsrecht

Ein sehr wichtiges Recht ist das Bezugsrecht. Mit diesem Recht können Sie Ihren Anteil am Unternehmen halten, auch wenn das Unternehmen neue Aktien ausgibt. Sie besitzen dann sozusagen ein Vorkaufsrecht, damit Ihr Anteil nicht verwässert wird.

6. Recht auf Liquidationserlös

Dieses Recht bietet den Aktionären einen Anspruch auf Liquidationserlös bei Auflösung des Unternehmens. Auch hier richtet sich der Anteil nach der Anzahl der Aktien die der Aktionär besitzt.

Pflichten des Aktionärs

1. Aktien bezahlen

Die vom Aktionär erworbene Aktie muss selbstverständlich bezahlt werden. Falls die Einlage auf das Grundkapital nicht geleistet wird, drohen empfindliche Strafen. Heutzutage, da Aktien fast ausschließlich über Börsen und nicht mehr als physische Aktienpapiere gehandelt werden, ergibt sich dies allerdings praktisch von selbst.

2. Treuepflicht

Die Treupflicht besagt, dass der Aktionär im Sinne des Unternehmens handeln muss und diesem mit seinen Handlungen auf keinen Fall schaden darf. Dies gilt hauptsächlich für Mehrheitsaktionäre, es gibt jedoch auch Urteile, wo diese Treuepflicht  Minderheitsaktionären auferlegt wurde.

Fazit

Ein Aktionär hat viele Rechte und wenige Pflichten. Dennoch können in der Satzung eines börsennotierten Unternehmens weitere Pflichten verankert werden, welche sich auch auf Mindesthaltezeit der Aktie beziehen können. Deshalb wäre es empfehlenswert die Satzung des Unternehmens immer gründlich durchzulesen.

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2 Kommentare zu „Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Aktionär?“

  1. Aktionäre beuten passiv aus. Angenommen du investierst in ein Unternehmen das Menschen ausbeutet. Dann steigt der Wert der Aktie und das Unternehmen wächst und fühlt sich bestätigt in Ihrer Unternehmenspolitik.

  2. Der Text „Ein Aktionär hat viele Rechte und wenige Pflichten.“ ist irreführend. Es sind gerade mal 6 Rechte angeführt und damit hat es sich auch schon.
    Insbesondere fehlt aber auch die Information, dass der Aktionär keinesfalls das Recht hat, irgendwelche Vermögensgegenstände der Aktiengesellschaft (obwohl er Miteigentümer ist) zu benützen. Der Aktionär hat auch nicht das Recht, Mitarbeitern (Arbeitern) Anweisungen zu erteilen. Er hat somit gar nicht die Möglichkeit, Arbeiter auszubeuten. Oft wird genau Gegensätzliches behauptet.
    Der Aktionär hat jedenfalls keinerlei Rechte über die operativ tätigen Mitarbeiter eine Aktiengesellschaft. Und die operativ tätigen Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft haben keinerlei Pflichten gegenüber dem Aktionär.

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