Kredit-Bürgschaft in Österreich: Das sollten Bürgen & Kreditnehmer unbedingt beachten!

Kredit-Bürgschaft

Eine Kredit-Bürgschaft sorgt bei der Kreditvergabe für Sicherheit. Diese honoriert die Bank wiederum dadurch, dass das Darlehen überhaupt oder mit günstigen Konditionen vergeben wird. Wer einen Bürgen einsetzt, muss sich jedoch über die Auswirkungen im Klaren sein. Der Bürge haftet für Zahlungsausfälle des Kreditnehmers und muss im Notfall eigene Ersparnisse zur fremden Kredittilgung einsetzen. Das kann nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch das persönliche Verhältnis beeinflussen.

Auswirkungen einer Kredit-Bürgschaft

Wer eine Bürgschaft unterschreibt, verpflichtet sich dazu, einen Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Die genauen Regelungen müssen dabei immer in Schriftform festgehalten werden, mündliche Zusagen sind nicht rechtsgültig. Für den Gläubiger – in der Regel eine Bank – bedeutet die Kredit-Bürgschaft ein hohes Maß an Kreditsicherheit. Schließlich kann sie bei Zahlungsausfällen nicht nur auf das Vermögen des eigentlichen Kreditnehmers, sondern auch auf den Bürgen zurückgreifen.

Für den Kreditnehmer ergeben sich ebenfalls Vorteile. In einigen Fällen ist die Bank ohne Bürgen nicht dazu bereit, ein Darlehen zu vergeben. Ist der Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos, verfügt nur über ein geringes Einkommen oder möchte eine hohe Kreditsumme leihen, sorgt der Bürge für eine positive Bewilligung des Kreditantrags.

rufezeichen-gelbNachteile hat die Bürgschaft nur für den Bürgen selbst. Diese erhält für seine Haftungsverpflichtung keine Gegenleistung, sondern hilft lediglich dem Kreditnehmer. Als Bürge kommen daher meist nur Personen aus dem nahen Freundes- oder Verwandtenkreis in Frage. Der Bürge selbst sollte die Auswirkungen seiner Kredit-Bürgschaft aber nicht unterschätzen: es handelt sich nicht um einen einfachen Freundschaftsdienst, im Zweifelsfall kann der Bürge gesetzlich zur Zahlung der kompletten Kreditschuld verpflichtet werden.

Arten von Bürgschaften

In Österreich existieren verschiedene Arten von Bürgschaften, die sich bezüglich der Haftung und der Rechte des Bürgen voneinander unterscheiden:

  1. „Normale“ Bürgschaft
    Trotz des Wortlauts kommt die normale Bürgschaft in der Praxis nur sehr selten zum Einsatz. Bei dieser Bürgschaftsform muss der Bürge nur dann haften, wenn der eigentliche Schuldner zuvor angemahnt wurde. Zwischen Mahnung und Haftung muss zudem ein angemessener Zeitraum liegen.
  2. Bürge und Zahler
    Die gängigste und für den Bürgen zugleich schwerwiegendste Form wird als „Bürge und Zahler“ bezeichnet. Dabei haftet der Bürge so, als hätte er den Kredit selbst aufgenommen. Gerät der eigentliche Schuldner auch nur einen einzigen Tag in Zahlungsverzug, kann das Kreditinstitut den Bürgen belangen.
  3. Ausfallbürgschaft
    Die sogenannte Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen hingegen am ungefährlichsten, wird jedoch von einigen Banken nicht als Kreditsicherheit akzeptiert. Das Kreditinstitut muss zunächst alle Rechtsmittel ausschöpfen, die zu einer Begleichung der Schuld durch den Kreditnehmer führen könnten. Die Bank muss daher nicht nur Mahnungen verschicken, sondern die Forderungen auch einklagen. Erst wenn die gerichtlichen Anordnungen kein Geld erbringen, haftet der Ausfallbürge.
  4. Solidargemeinschaft
    Eheleute bürgen in der Regel gemeinsam für Forderungen und Schulden. Wenn die Scheidung erfolgt, kann die Solidarbürgschaft nach einem Jahr in eine Ausfallbürgschaft umgewandelt werden. Diese ist weniger belastend und ermöglicht die wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Personen.

Voraussetzung für eine Kredit-Bürgschaft

check-hackenWer sich trotz des Risikos für eine Bürgschaft entscheidet, muss aus Sicht der Bank einige Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die Bonität des Bürgen hoch ist, dient dieser als Kreditsicherheit. Schließlich nützt es der Bank wenig, wenn der Bürge kein eigenes Einkommen hat und im Zweifelsfall selbst Insolvenz anmelden müsste, wenn er haftbar gemacht wird.

  • Der Bürge muss über ein festes Einkommen verfügen. Dieses bezieht er entweder aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder der Selbstständigkeit. Bei Selbstständigen gilt, dass die Tätigkeit schon einige Jahre erfolgreich betrieben werden sollte. Andernfalls sind die Einkommensschwankungen und das Ausfallrisiko zu groß.
  • Das Einkommen muss nicht nur fest, sondern auch ausreichend hoch Nur dadurch ist gewährleistet, dass der Kredit tatsächlich zurückbezahlt werden kann.
  • Die KSV-Auskunft des Bürgen sollte tadellos sein. Liegen Negativeinträge vor, lehnt die Bank den Bürgen meistens ab. Auch wenn der Bürge selbst einige Kredite tilgen muss, ist die Einsetzung häufig nicht möglich.

Fünf Tipps für die Kredit-Bürgschaft

  1. Bürgen sollten die Haftung mit einem Maximalbetrag versehen lassen. So ist von Vornherein klar, wie viel Geld der Bürge im Zweifelsfall maximal zahlen muss. Die Summe sollte natürlich mit Hinblick auf das eigene Vermögen bzw. das Einkommen gewählt werden.
  2. Bürgen und Kreditnehmer sollten den Bürgschaftsvertrag genau lesen. Oftmals sind die Verträge mit einer sogenannten Prolongationsklausel ausgestattet, welche die automatische Verlängerung einer eigentlich zeitlich befristeten Kredit-Bürgschaft bewirkt. Wenn die Bank eine solche Klausel gegen den Willen des Bürgen in den Vertrag einbindet, sollte auf die ersatzlose Streichung bestanden werden.
  3. Die Übernahme einer Bürgschaft kann die Kreditwürdigkeit des Bürgen einschränken. Diese wird in der Regel in der KSV-Auskunft vermerkt und spielt bei der eigenen Kreditaufnahme eine wichtige Rolle.
  4. Kreditnehmer sollten Bürgen nur einsetzen, wenn sie den Kredit unbedingt benötigen und nicht anders erhalten. Die Bürgschaft kann das persönliche Verhältnis zwischen Kreditnehmer und Bürgen stark belasten. Insbesondere wenn der Bürge haften muss, können selbst enge familiäre Beziehungen darunter leiden.
  5. Ein Bürge sollte niemals nur eingesetzt werden, um die Zinsen zu senken. Günstige Darlehen finden Kreditnehmer vor allem durch Vergleiche und die Einholung mehrerer Angebote.

Fazit: Kredit-Bürgschaft mit Bedacht nutzen

bankAus Sicht von Banken und Kreditnehmern sind Kredit-Bürgschaften positiv zu beurteilen. Der Bürge schafft – sofern er kreditwürdig ist – ein hohes Maß an Sicherheit für die Darlehensvergabe. Der Kreditnehmer erhält dadurch sein Wunschdarlehen und kann sich meistens Zinsvorteile sichern. Allerdings erhält der Bürge selbst keinerlei Gegenleistung für seine Haftung. Im Gegenteil: kommt es zum Zahlungsausfall, muss der Kredit-Bürge bei einigen Bürgschaftsarten schon wenige Tage nach dem Zahlungsverzug einspringen. Ein Bürge sollte daher nur in Notfällen eingesetzt werden und nicht etwa, um die Zinsen für das Darlehen zu senken. Wer sich lediglich günstige Konditionen für den nächsten Kredit sichern möchte, sollte besser Zinsen vergleichen und nicht das persönliche Verhältnis zum Bürgen riskieren.

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